Zum Inhalt der Seite
[Versionen] - [Seite bearbeiten]

Wie ist eigentlich die Rechtslage bei einem Treffen? [Diskussion]

Zurück zur Wiki-Hauptseite

Version vom 14:42, 27. Mai 2005
 Jinnai (Beiträge)

← Vorige Änderung
Aktuelle Version
 Kickaha (Beiträge)

Zeile 1: Zeile 1:
-Man kennt ja die Situation! Es treffen sich viele Jugendliche bei einem Fantreffen. Doch dann passiert das Grauen, es geht etwas kaputt! Nun, solange es eine Lidl-Vase für 1,49 Euro ist, bleibt der Schock noch relativ klein. Was ist aber, wenn ein Beamer im Wert von 3.000 Euro aus versehen einen Freiflug von 2 m macht? Dann droht dem Betroffenden, sowie dem Verursacher ein kollegialen Herzinfakt!+:'''[[Conventions|Zurück zu den Conventions]]'''
 +:[[Fanclubs|Zu den Fanclubs]]
-Tja, wie sieht die Rechtslage bei Sachschäden, aber auch bei (was offentlich nie passieren wird!) Personenschäden aus?+Es ist etwas passiert, was nun. Wer ist schuldig, wer haftet usw. Dies sind gerade bei einem Fantreffen Fragen, die man leider erst stellt, wenn etwas bereits passiert ist. doch dann ist es meistens schon zu spät.
-Wie ihr schon ließt, ist dies gar nicht so einfach. Um es dennoch euch ein wenig zu erleichtern, splittern wir das ganze in versch. Aspekten auf.+Tja, und gutes Recht ist teuer! Leider stimmt die Aussage gerade im Bereich Recht. Denn, ob man Recht hat oder nicht, wer wie was schuldig, teilweise schuldig oder wieder nicht ist, hängt an wielen Faktoren ab!
-Wer trägt die Verantwortung?+Beispielsweise, wer ist Veranstalter? Eine Privatperson, ein Verein, ein eingetragener Verein, ein Unternehmen oder ein Verband? Denn mit den eben aufgezählten Bezeichnungen gibt es rechtlich ganz erhebliche Unterschiede. Dies betrifft einerseits die Schuldfrage (Haftungsgeltung) aber auch in der finanziellen Verantwortung (Schadenersatzfrage). Und dies ist nur ein Faktor bei einer rechtlichen Sachlage!
-============================+
-Tja, wer ist bei einem Schaden eigentlich verantwortlich. Nun, gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist grundsätzlich derjenige verantwortlich, der einen Schaden produziert. Also wenn ich eine Vase zerstöre, bin ich der Schadensverursacher und damit grundätzlich dafür zur Verantwortung gestellt! Ist dieser aus welchen Gründen auch immer nicht zu ermitteln, so wird der Veranstalter zur Verantwortung gezogen. Grund auch ganz einfach, die Justiz sieht in dem Veranstalter denjenigen, der den Nährboden für den Schaden geschaffen hat! Also trägt er auch eine Mitverantwortung!+
- +
-Gibt es sonst noch Unterschiede! Nun das Wort "Grundsätzlich" sagt es schon, es gibt Ausnahmen. Diese gelten allerdings nur für leichtfahrlässige Schäden! Und schon wieder ein neues Wort und Unterscheidung, doch dazu unten mehr. Der Gesetzgeber unterscheidet den Verursacher nach Alter!+
- +
-Weder Kinder bis zum vollendetem 7. Lebensjahr, noch deren Erziehungsberechtigten sind überhaupt nicht für Ihre Taten verantwortlich. D.h. Zerstört ein 6-Jahre altes Kind aus Versehen eine Vase, so kann der Betroffene, weder vom Kind noch von deren Eltern ersetzen lassen!+
- +
-Kinder zwischen dem 7 bis zum vollendetem 13. Lebensjahr sind zwar immer noch für Ihre Schäden verantwortlich, aber dafür die Erziehungsberechtigten (wegen fehlender Aufsicht!)+
-Jugendliche zwischen dem 13. und 18. Lebensjahr sind allerdings für Ihre Taten je nach Schwere und Art zur Verantwortung zu ziehen. Aber auch die Eltern werden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht herangezogen.+
- +
-Ab dem 18. Lebensjahr gilt man juristisch als Erwachsener, bis zum 21. Lebensjahr kann man jedoch auch noch nach dem Jugendgesetzen zur Verantwortung gezogen werden.+
- +
- +
- +
-Grob fahrlässige / vorsätzliche Schäden+
-=======================================+
-Die Justiz unterscheidet nicht zwischen grob fahrlässigem und vorsätzlichem Schäden, sonder wirft das Ganze in einem Topf. Der Grund ist ganz einfach, beide Tatbestände sind ähnlich und meistens sehr fließend in der Praxis. Deswegen sind sie auch nicht zu unterscheiden!+
-Vorsätzlich heißt, das ich bewußt und zielstrebig jemanden Schaden zuführe!+
-Grob fahrlässig heißt, das ich zwar fahrlässig einen Schaden verursacht habe, aber aufgrund meines geistigen Wissenstandes und meines Alters dies nicht hätte tun dürfen, und das es vermeitbar wäre, wenn ich mich korrekt verhalten hätte!+
- +
-Solche Schäden führen übrigens nicht nur zu zivilrechtliche Verfahren, sondern es kann sogar ein Strafverfahren blühen!+
- +
-Leicht fahrlässige Schäden+
-==========================+
-Damit meint die Justiz alle Schäden, die nicht der obigen Kathegorie entsprechen! D.h. also auch die Schäden, wo man aus versehen mal was kaputt macht!+
- +
-Warum diese Unterscheidung? Ganz einfach, wegen der Schadenshöhe, die der Verursacher zu verantworten hat. Vorsätzliche Schäden muss er zu 100% bezahlen. Leicht fahrlässige Schäden weniger! ^^+
- +
-Soweit der Gesetzgeber! Wie kann man sich absichern?+
- +
-Nun, wer ein Fantreffen selber organisiert muss wissen, das er automatisch Veranstalter ist, und damit mitverantwortlich für alle Schädfen, die dort entstehen! Ist ein Verein der Veranstalter, so haftet zunächst einmal der Verein. Allerdings kann der Verein im Innenverhältnis mit dem Verursacher einen entsprechendem Ausgleich erwirken.+
- +
-Rechtschutz?+
-============+
-Nun, privat organisierte Fantreffen müssen eigentlich sich selber absichern! Dies ist jedoch kompliziert und sehr problematisch. Ein kleiner Tipp, diese Fantreffen als nichteingetragener Verein deklarieren! Damit tragen alle Teilnehmer grundsätzliche die Verantwortung! So tut es halt weniger weh! In einzelnen Bundesländern haben auch solche Vereine einen Versicherungsschutz, z.B. Saarland (http://www.pro-ehrenamt.de/versicherung/index.htm)! Einfach mal bei eurer Kommune nachfragen, ob auch bei euch sowas gibt! ^^+
- +
-Da hat man es mit einem Verein viel leichter, da gute Vereine eine Vereinshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden abgeschlossen haben. Kosten wenig Geld und bieten sehr gute Schadensleistungen! Übirgens der Animexx hat eine solche Haftpflichtversicherung abeschlossen! ^^+
- +
-Damit habe ich nur ein Teilbereiche gezeigt, vieles kann ich hier nicht schreiben, da diese Sachen sehr umfangreich und sehr komplex sind! Bei vereinzelten Fragen, könnt ihr gerne mir eine Email an jan.weber@animexx.de senden! Entweder beantworete ich sie selber, oder ich gibt sie einen entsprechenden Fachmann weiter!+
- +
-Zum Abschluss ein kleiner Rat an euch, nicht gleich bei Schäden in Panik auszuarten. Sachschäden kann man immer mit Geld ersetzen!+

Aktuelle Version

Zurück zu den Conventions
Zu den Fanclubs

Es ist etwas passiert, was nun. Wer ist schuldig, wer haftet usw. Dies sind gerade bei einem Fantreffen Fragen, die man leider erst stellt, wenn etwas bereits passiert ist. doch dann ist es meistens schon zu spät.

Tja, und gutes Recht ist teuer! Leider stimmt die Aussage gerade im Bereich Recht. Denn, ob man Recht hat oder nicht, wer wie was schuldig, teilweise schuldig oder wieder nicht ist, hängt an wielen Faktoren ab!

Beispielsweise, wer ist Veranstalter? Eine Privatperson, ein Verein, ein eingetragener Verein, ein Unternehmen oder ein Verband? Denn mit den eben aufgezählten Bezeichnungen gibt es rechtlich ganz erhebliche Unterschiede. Dies betrifft einerseits die Schuldfrage (Haftungsgeltung) aber auch in der finanziellen Verantwortung (Schadenersatzfrage). Und dies ist nur ein Faktor bei einer rechtlichen Sachlage!



Letzte Änderungen
Hilfe
Spezialseiten